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Ghana plant Vetorecht des Staates per Sonderaktie im neuen Bergbaurecht

Ghana plant mit der Minerals and Mining Bill 2026 eine deutliche Ausweitung des staatlichen Einflusses im Bergbausektor: Der Minister soll Sonderaktien mit Vetorechten bei Schlüsseltransaktionen anordnen und Lizenzlaufzeiten auf 15 Jahre verkürzen können.

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Ghana plant Vetorecht des Staates per Sonderaktie im neuen Bergbaurecht

Ghana will seinen Einfluss auf die heimische Rohstoffförderung erheblich ausbauen. Nach einem Gesetzesentwurf zum neuen Bergbaurecht, der der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt, soll der Ressortminister künftig die Befugnis erhalten, Förderunternehmen zu verpflichten, dem Staat unentgeltlich eine besondere Aktie einzuräumen, die mit einem Mitspracherecht bei wesentlichen Geschäften ausgestattet ist. Das westafrikanische Land führt die Rangliste der Goldproduzenten auf dem afrikanischen Kontinent an.

Die als Minerals and Mining Bill 2026 bezeichnete Vorlage würde das geltende Minerals and Mining Act aus dem Jahr 2006 ablösen. Mit der Reform verfolgt die Regierung das Ziel, die Steuereinnahmen aus dem Bergbausektor zu steigern und den regionalen Mehrwert zu erhöhen. Zu den bedeutenden Akteuren vor Ort zählen Newmont, Gold Fields, Zijin Mining sowie Perseus Mining.

Der Rohstoffsektor bildet das Rückgrat der ghanaischen Volkswirtschaft: Er steuert rund 14 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei und generiert mehr als die Hälfte sämtlicher Exporterlöse. Entsprechend aufmerksam verfolgen Investoren jede Veränderung des rechtlichen Rahmens.

Die zentralen Punkte

Die Neuregelung würde die bestehende staatliche Beteiligung von 10 Prozent an den freien Kostenbeteiligungen (free-carried interest) an Bergbauprojekten unangetastet lassen. Zusätzlich soll der Bergbauminister nach eigenem Ermessen eine spezielle Staatsaktie mit Zustimmungserfordernissen bei Kerntransaktionen anordnen können. Laut Entwurf fallen darunter die Übertragung von Abbaulizenzen, freiwillige Auflösungen sowie der Verkauf wesentlicher Vermögenswerte im Ausland, die mit den ghanaischen Betriebsstätten in Zusammenhang stehen.

Unternehmen, die die Emission der Sonderaktie nicht innerhalb von zwei Monaten vollziehen, müssen mit Strafzahlungen von bis zu $150 000 Cedi rechnen. Diese Angabe findet sich im Entwurfstext.

Auch bei der Laufzeit der Bergbaulizenzen gibt es eine wesentliche Neuerung. Statt bisher bis zu 30 Jahren sollen die Genehmigungen künftig auf 15 Jahre oder die voraussichtliche Betriebsdauer der Mine begrenzt sein – maßgeblich ist der jeweils kürzere Zeitraum. Darüber hinaus würde das Gesetz der Regierung das Recht einräumen, die inländische Verarbeitung von Mineralien vorzuschreiben und künftig Ausfuhrbeschränkungen für rohe Mineralkonzentrate zu erlassen. Im Klartext: Die Exekutive soll per Verordnung den Export unverarbeiteter Konzentrate untersagen dürfen.

Die Vorlage enthält zudem eine Übergangsregelung. Inhaber von Mineralrechten, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vergeben wurden, müssen sich bei Verlängerungen nach dem neuen Regelwerk richten. Bei der Vergabe gleichwertiger Lizenzen genießen sie jedoch Vorrang.

Das Bergbauministerium, die Minerals Commission und die Ghana Chamber of Mines reagierten auf Anfragen zunächst nicht. Ein Vorstandschef eines Bergbauunternehmens erklärte, dass zentrale Punkte wie die verkürzten Lizenzlaufzeiten und die geplante Sonderaktie in früheren Gesprächen mit der Industrie nicht zur Sprache gekommen seien. Die Förderunternehmen setzen darauf, dass die Regierung vor der parlamentarischen Beratung weitere Gespräche über die strittigsten Regelungen führt, und kündigten an, während des Verfahrens eigene Vorschläge einzubringen. Der Manager äußerte sich unter Wahrung seiner Anonymität, da er zu öffentlichen Kommentaren nicht befugt war.

Bisheriger Verlauf: Die Vorgeschichte

Der Vorstoß aus Accra reiht sich in einen breiteren regionalen Trend ein. Bereits am 20.06.2026 hatte aktien.news darüber berichtet, dass Mosambik und Ghana ihre Bergbaugesetze verschärfen und damit ein deutliches Zeichen in Richtung Ressourcennationalismus setzen. Während die Regierungen im südlichen Afrika verstärkt Kontrolle über ihre Bodenschätze beanspruchen, warnen Branchenvertreter vor den Folgen für ausländisches Kapital. In Mosambik sichert ein neues Bergbaugesetz dem Staat eine unentgeltliche Beteiligung von 15 Prozent an sämtlichen Bergbauprojekten zu – ganz ohne eigene Einlagen.

Auch andere Staaten Westafrikas bauen ihren staatlichen Einfluss aus. Am 10.07.2026 meldete aktien.news, dass Burkina Faso dem staatlichen Bergbauunternehmen SOPAMIB eine industrielle Abbaugenehmigung für das Goldprojekt Bouboulou erteilt hat. Bergbauminister Yacouba Zabre Gouba sprach von einer „Revolution" und einem klaren Bruch mit dem bisherigen Modell, bei dem die Minenerschließung überwiegend in privater Hand lag.

In Mali zeigen sich die Auswirkungen einer solchen Politik bereits in den Fördermengen. Am 25.07.2026 berichtete aktien.news, dass die industrielle Goldproduktion des Landes laut einem Plan des Bergbauministeriums bis zum Jahr 2029 jährlich unter 60 Tonnen bleiben wird. Damit setzt sich ein Abwärtstrend fort, der auf ein überarbeitetes Bergbaugesetz und Konflikte zwischen dem Staat und den Förderunternehmen zurückgeht. Mali hatte bereits 2023 mit einem neuen Bergbaugesetz die staatliche Kontrolle über den Sektor deutlich verschärft, um die Einnahmen des Fiskus zu erhöhen.

Parallel verfolgt Ghana noch einen anderen Ansatz. Am 22.07.2026 vermeldete aktien.news, dass der World Gold Council und die ghanaische Regierung eine Absichtserklärung zur Formalisierung des handwerklichen und kleingewerblichen Goldbergbaus (ASGM) unterzeichnet haben. Die Vereinbarung wurde über das Ministerium für Land und natürliche Ressourcen geschlossen und zielt darauf ab, die Integrität der Lieferketten zu verbessern sowie illegale Finanz- und Goldströme einzudämmen.

Bedeutung für Anleger

Für Privatanleger in Deutschland, die über internationale Bergbaukonzerne wie Newmont, Gold Fields, Zijin Mining oder Perseus Mining in Ghana investiert sind, erhöht die Vorlage die planerische Unsicherheit. Die vorgesehene Sonderaktie mit Zustimmungsrechten greift potenziell tief in unternehmerische Kernentscheidungen ein – von Lizenzübertragungen bis zur Veräußerung von Auslandsvermögen. Verkürzte Lizenzlaufzeiten könnten zudem die langfristige Kalkulierbarkeit von Projekten beeinträchtigen, während Auflagen zur lokalen

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