Schweiz unterbindet Goldimporte aus Sudan – Kriegsfinanzierung im Visier
Die Schweiz verhängt ein umfassendes Einfuhrverbot für sudanesisches Gold, um die Kriegsfinanzierung der Konfliktparteien zu unterbinden. Die Maßnahmen gleichen die Schweizer Regelungen an bestehende EU-Sanktionen an und betreffen auch Dienstleistungen so

Die Schweiz hat ein weitreichendes Embargo für den Erwerb und die Einfuhr von Gold aus dem Sudan verhängt. Mit den neuen Regelungen soll unterbunden werden, dass die verfeindeten Lager im Sudan über den Edelmetallhandel weiterhin Mittel für ihre militärischen Auseinandersetzungen beschaffen. Die Eidgenossenschaft reagiert damit auf die fortwährende humanitäre Tragödie in dem ostafrikanischen Staat.
Die Restriktionen verbieten nicht allein den Erwerb, die Einfuhr und den Transit von Gold sudanesischer Herkunft, sondern ebenfalls damit verknüpfte Dienstleistungen und finanzielle Transaktionen. Darüber hinaus hat die Schweiz den Vertrieb und die Lieferung diverser Produkte untersagt, die für die Goldförderung unerlässlich sind – hierzu zählen auch chemische Substanzen.
Angleichung an EU-Sanktionen
Mit diesem Vorlauf bringt die Schweiz ihre Maßnahmen auf das Niveau der Europäischen Union, die bereits am 13. Juli entsprechende Auflagen verhängt hatte. Die EU hatte seinerzeit den Erwerb, die Einfuhr und die Weitergabe von Gold aus dem Sudan untersagt. Ergänzend wurden der Verkauf und die Lieferung von Quecksilber und Cyanid in die Region verboten – beides Substanzen, die für die Goldverarbeitung unabdingbar sind. Auch fachliche Beratung, Maklerleistungen und Finanzdienstleistungen im Kontext des Goldgeschäfts sind von den Sanktionen betroffen.
Westliche Staaten verschärfen zunehmend ihre Gangart gegen den Goldhandel, der die sogenannte "Kriegsökonomie" Sudans am Laufen hält. Nach Einschätzung der EU hat sich Gold zu einer zentralen Einnahmequelle für beide Konfliktparteien entwickelt – die sudanesische Armee (SAF) und die paramilitärischen Rapid Support Forces (RSF).
Dramatische humanitäre Situation
Die Schweizer Führung bekundete "größte Besorgnis" hinsichtlich der "dramatischen humanitären Verhältnisse" im Sudan. Die Gefechte zwischen der Armee und den RSF dauern mittlerweile seit April 2023 an. Der Konflikt hat das Land in eine schwere humanitäre Notlage gestürzt.
Die EU hatte ihr Sanktionspaket gegen den Sudan bereits im Oktober 2023 auf den Weg gebracht, mehrere Monate nach Beginn der Kampfhandlungen. Seither wurde das Paket mehrfach ausgeweitet, um Personen und Organisationen mit Sanktionen zu belegen, denen vorgeworfen wird, die Stabilität und den politischen Wandel im Sudan zu gefährden.
Bestehendes Sanktionsregime wird ausgeweitet
Die Schweiz wird ihre neuen Auflagen in die bestehende Verordnung über Maßnahmen gegen den Sudan integrieren. Diese Verordnung wendet das Land bereits seit 2005 zur Umsetzung von UN-Sanktionen an. Seit 2023 wurden darüber hinaus EU-Maßnahmen in das Regelwerk übernommen. Laut Bundesrat umfasst das Sanktionsregime bereits ein Waffenembargo sowie finanzielle und reiserechtliche Einschränkungen gegen 36 Personen, Organisationen und Unternehmen.
Zusätzlich stellt die Schweiz Sorgfaltspflichtanforderungen an Importe von Gold und anderen Edelmetallen. Diese sollen verhindern, dass Konfliktressourcen über den Schweizer Finanzmarkt gehandelt werden. Die Schweiz gehört zu den bedeutendsten globalen Umschlagplätzen für Gold und nimmt daher eine zentrale Position bei der Bekämpfung des Handels mit Konfliktgold ein.
Die neuen Maßnahmen richten ein klares Zeichen an die Konfliktparteien im Sudan: Der Goldhandel als Finanzierungsquelle des Krieges soll dauerhaft ausgetrocknet werden. Ob dies gelingt, hängt jedoch maßgeblich von der Durchsetzungsfähigkeit der Sanktionen und der Zusammenarbeit anderer Goldhandelsnationen ab.
