GEG-Reform: Biogas-Quote macht Gasheizungen teurer ab 2029
Union und SPD einigen sich auf eine verpflichtende Biogas-Quote – mit spürbaren Folgen für Hausbesitzer und den Heizungsmarkt.

Die große Koalition hat sich auf die Eckpunkte einer Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verständigt. Das neue Heizungsgesetz setzt künftig auf eine verpflichtende Beimischungsquote für Biogas im deutschen Gasnetz. Ab 2029 müssen Gasversorger mindestens zehn Prozent Biogas ins Netz einspeisen.
Diese Quote soll anschließend in drei weiteren Schritten angehoben werden. Wie hoch die jeweiligen Stufen ausfallen und in welchem Zeitraum sie greifen, ließ die Koalition bislang offen. Bis Ostern will die Bundesregierung einen konkreten Gesetzentwurf vorlegen.
Was die Biogas-Quote für Verbraucher bedeutet
Für Hausbesitzer hat die neue Regelung eine klare Konsequenz: Gasheizungen werden im Betrieb teurer. Biogas ist in der Produktion deutlich kostspieliger als herkömmliches Erdgas. Je höher die Beimischungsquote steigt, desto stärker schlägt sich das auf die Gasrechnung nieder.
Für Privatanleger ist das Thema aus mehreren Blickwinkeln relevant. Einerseits steigen die laufenden Kosten für Immobilienbesitzer mit Gasheizung – ein Faktor, der bei der Bewertung von Wohnimmobilien zunehmend an Bedeutung gewinnt. Andererseits könnten Unternehmen aus dem Bereich erneuerbare Energien und Biogasproduktion von der gesetzlichen Nachfrage profitieren.
Die Reform des GEG ist der zweite Anlauf der Politik nach dem politisch gescheiterten ersten Heizungsgesetz der Ampelkoalition. Die neue Regelung setzt weniger auf ein direktes Verbot fossiler Heizungen, sondern erhöht stattdessen den wirtschaftlichen Druck über steigende Betriebskosten. Experten bewerten diesen Ansatz als marktnäher, aber langfristig ähnlich wirksam.
