ANZEIGE

Betancourt und der Öl-Deal: Trumps neuer Partner in Venezuela

Alejandro Betancourt, einst von Auslieferung bedroht, ist nun Partner der Trump-Administration bei einem milliardenschweren Öl-Deal in Venezuela. Das Abkommen über 65 Milliarden Barrel Reserven könnte die venezolanische Ölproduktion massiv verändern und b

•• 4 Min
Betancourt und der Öl-Deal: Trumps neuer Partner in Venezuela

Der Unternehmer Alejandro Betancourt aus Venezuela hat eine außergewöhnliche Kehrtwende hingelegt: Bis Mai dieses Jahres durfte er Großbritannien nicht verlassen, während er sich gegen ein Auslieferungsersuchen der Schweiz zur Wehr setzte. Nur rund drei Monate später agiert der 46-Jährige als Partner der US-Regierung in einem höchst ungewöhnlichen Abkommen, mit dem die Trump-Administration die geschwächte Ölwirtschaft Venezuelas wieder in Schwung bringen möchte.

Gemeinsam mit dem Weißen Haus übernimmt Betancourts Firma North American Blue Energy Partners (NABEP), das zweitgrößte private Ölunternehmen des Landes, die Verantwortung für mehr als 65 Milliarden Barrel der venezolanischen Reserven. Trump selbst pries das Vorhaben in seiner typischen Art als „den größten Ölsdeal der Geschichte“. Diese dramatische Entwicklung verdeutlicht, wie atemberaubend schnell sich die Beziehungen zwischen Washington und Caracas seit der Festnahme des ehemaligen Staatschefs Nicolás Maduro im Januar entwickelt haben. Maduro, der die gegen ihn erhobenen Drogenhandelsvorwürfe zurückweist, wartet derzeit in New York auf seinen Prozess.

Obwohl die USA Maduro lange als korrupten sozialistischen Autokraten betrachteten, kooperiert die Trump-Regierung nun intensiv mit seiner Stellvertreterin Delcy Rodríguez, um die Wirtschaft zu beleben. In Venezuela selbst wird Betancourt gleichermaßen für sein Können geschätzt und als berechnender Opportunist kritisiert. Ein mit dem Deal vertrauter Ölkenner aus Venezuela erklärt: „Delcy Rodríguez und die US-Regierung sehen in ihm einen Mann, der Kapital- und Logistikprobleme immer wieder gelöst hat.“

Vom Bolichico zum Ölmanager

In seiner Heimat wird Betancourt als „Bolichico“ bezeichnet – ein Ausdruck für die Gruppe politisch gut vernetzter Unternehmer, die nach dem Beginn der „Bolivarischen Revolution“ von Hugo Chávez im Jahr 1999 zu großem Reichtum kamen, während private Konzerne wie ExxonMobil und ConocoPhillips durch Enteignungen Vermögenswerte einbüßten. Betancourt stammt aus einer wohlhabenden Familie; unter seinen Vorfahren finden sich ein früherer Präsident sowie der Entwickler des Lepra-Impfstoffs. Seine schulische Laufbahn führte ihn ans elitäre Colegio Cumbres in Caracas, ehe er für ein Wirtschaftsstudium an der Suffolk University nach Boston wechselte.

Seinen Wohlstand erarbeitete sich Betancourt zunächst im Energiesektor. Seine Firma Derwick Associates erhielt zwischen 2009 und 2011 ohne Ausschreibungsverfahren staatliche Aufträge für den Bau von Kraftwerken, nachdem eine Dürre die Staudämme lahmgelegt hatte. Die Organisation Transparencia Venezuela sowie eine von der Opposition geführte Parlamentskommission warfen dem Unternehmen 2017 vor, überhöhte Preise für Komponenten verlangt zu haben. Unabhängige Untersuchungen ermittelten Aufschläge von 138 beziehungsweise 173 Prozent bei den Kraftwerksprojekten. Keine der Prüfungen führte zu formellen Anklagen, und Derwick wies sämtliche Vorwürfe zurück. Als Stromausfälle Venezuela im März 2019 in Dunkelheit tauchten, blieb Betancourts Villa im Stadtteil Country Club von Caracas hell erleuchtet – ein Nachbar verglich das Anwesen damals mit „einer Vegas-Show, die auf Elvis wartete“.

Juristische Turbulenzen in Europa

Sein umstrittener Ruf begleitete Betancourt auch ins Ausland. In Spanien, wo er die Mehrheit an der Sonnenbrillenmarke Hawkers hält, protestierten Mitglieder der venezolanischen Diaspora vor Geschäften in Madrid. Seine Unternehmen standen in Spanien und der Schweiz im Fokus von Ermittlungen wegen Unterschlagung und Währungsbetrugs; seine Anwälte wiesen alle Vorwürfe zurück. Nach seinem Umzug nach Großbritannien stellten Schweizer Staatsanwälte 2025 einen Auslieferungsantrag im Zusammenhang mit einer Untersuchung zu Geldwäscheverdacht. Über mehrere Monate hinweg war Betancourt an der Ausreise gehindert und nannte in Gerichtsunterlagen zwei hochpreisige Adressen – eine in Chelsea, eine am Rand der Cotswolds. Im Mai zogen die Schweizer Behörden ihren Antrag zurück.

Wie die Washington Post berichtete, führten ranghohe US-Vertreter, darunter die damalige Justizministerin Pam Bondi und ihr Stellvertreter Todd Blanche, zu Jahresbeginn Gespräche mit Schweizer Staatsanwälten über das Verfahren. Sara Chouraqui, General Counsel von NABEP, sagte dazu: „Herr Betancourt wurde in keiner Gerichtsbarkeit wegen eines Verbrechens angeklagt. Er engagiert sich dafür, den Menschen Venezuelas zu dienen.“ Chouraqui war zuvor Leiterin der Abteilung für Betrug, Bestechung und Korruption beim britischen Serious Fraud Office.

Vom Außenseiter zum Vizekönig?

In der Ölbranche stieg Betancourt 2011 über einen Einstieg bei der Petrozamora-Gemeinschaft ein, die mit dem staatlichen Ölkonzern PDVSA verbunden ist. Nach einer Auseinandersetzung mit dem früheren Erdölminister Tareck El Aissami erlangte er 2024 die Kontrolle zurück; die Fördermenge kletterte daraufhin von 20.000 auf 200.000 Barrel pro Tag. NABEP gründete Betancourt im April 2024 zusammen mit dem republikanischen Spender Harry Sargeant III, der Betancourt offenbar zu Beginn des Jahres bei Trump ins Gespräch brachte.

Die Trump-Administration erhofft sich von Betancourt, dass er nach dem zögerlichen Investitionstempo seit Januar endlich Bewegung in die Ölindustrie bringt. Insidern zufolge plant Washington die Schaffung einer „Mini-PDVSA“, die einige der 17 kontrollierten Ölfelder an etablierte Energiekonzerne lizenzieren soll – angelockt durch Betancourts Netzwerke und finanzielle Absicherungen des Pentagons. Skeptiker bleiben jedoch vorsichtig: Vanessa Neumann, frühere Botschafterin der Opposition in London, bezeichnete die Partnerwahl als „überraschend“. Ein Ölexperte aus Caracas fasste die neue Machtverteilung so zusammen: „Betancourt wird der neue Vizekönig des Öls auf diesem Kontinent sein.“

Alejandro BetancourtVenezuela ÖlreservenTrump AdministrationNABEPPDVSAÖlindustrie VenezuelaMaduroÖl-Deal

Meistgelesene News

  1. Transition Metals vergrößert Haultain-Goldstruktur und markiert frische Bohraussichten in Ontario
  2. Moskau greift ukrainische Energieinfrastruktur an – elf Tote bei Raketenbeschuss
  3. Gasnotierungen legen zu: Kälteprognosen stützen die europäischen Energiebörsen
  4. Wolfram-Boom: Preisexplosion und Milliardenprognosen für den kritischen Rohstoff
  5. Edelmetallsektor unter Spannung: LBMA-Verfahren und Silber-Marktrisiken

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Disclaimer

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation: Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London, SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung: Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze. Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen: Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter. In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten: Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten: Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde: Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.