ANZEIGE

Venezuela-Öldeal mit USA: Juristen zweifeln an Verfassungskonformität

Juristen und Oppositionspolitiker sehen in dem Ölabkommen zwischen Venezuela und den USA zahlreiche Verstöße gegen die venezolanische Verfassung. Der Deal, der eine Pentagon-Beteiligung von 35 Prozent und die Kontrolle über 17 Ölfelder vorsieht, könnte so

•• 4 Min
Venezuela-Öldeal mit USA: Juristen zweifeln an Verfassungskonformität

Das zwischen Caracas und Washington geschlossene Ölabkommen könnte nach Einschätzung von Juristen und Politikern gegen die venezolanische Rechtsordnung verstoßen. Damit stellen sich neue Fragen zur Beständigkeit des Deals, der vorsieht, dass das US-Verteidigungsministerium einen Anteil von 35 Prozent an einem venezolanischen Ölkonzern erhält. Diesem Unternehmen wurden die Förderrechte an einem Fünftel der nationalen Reserven übertragen.

Der Oppositionspolitiker Henrique Capriles wies auf eine Reihe von „rechtlichen und verfassungsrechtlichen Problemen“ hin. Donald Trumps Aussage, der Vertrag laufe über 100 Jahre, verstoße gegen die venezolanische Verfassung, so Capriles. Die amtierende Präsidentin Delcy Rodríguez widersprach der Darstellung aus dem Weißen Haus und betonte, sämtliche Lizenzen seien auf 25 Jahre befristet.

Capriles bemängelte außerdem das Ausbleiben eines transparenten Verfahrens: „Warum gab es kein Ausschreibungsverfahren, keine öffentliche Auktion, bevor nicht weniger als 65 Milliarden Barrel Öl an eine auserkorene, aber absolut unbekannte Firma übergeben wurden? Das wirft ein verfassungsrechtliches Problem auf, ein rechtliches Problem.“

Rechtsexperten sehen vielfältige Angriffspunkte

Die Analysten David Goldwyn und Andrea Clabough vom Atlantic Council in Washington erklärten, die Vorstellung einer 100-jährigen Konzession „scheint die Grenzen dessen, was innerhalb der Verfassung zulässig ist“, zu sprengen. Sie verwiesen auf „Dutzende ähnlicher Fragen“, die „das gleiche wahrscheinliche Ergebnis haben werden, dass sie rechtlich angefochten werden – von Seiten bestehender Vertragsinhaber bis hin zu venezolanischen Bürgern und natürlich auch von einer zukünftigen venezolanischen Regierung“.

Politiker und Fachleute nannten weitere Punkte, an denen der Deal gegen venezolanisches Recht verstoßen könnte. Sie wiesen jedoch darauf hin, dass die einzigen öffentlich zugänglichen Informationen aus einem knappen Factsheet des Weißen Hauses stammen – ein formeller Vertrag liegt nicht vor. „Es gibt keine Möglichkeit, dass dies nicht vor Gericht angefochten wird, weder in den USA noch schließlich in Venezuela, wenn es Wahlen gibt“, sagte ein venezolanischer Ölexperte.

Nach den bislang veröffentlichten Angaben kommt die staatliche Ölgesellschaft Petróleos de Venezuela (PDVSA) in dem Abkommen nicht vor. José Ignacio Hernández, ein in den USA lebender venezolanischer Rechtsexperte, erklärte jedoch, die Verfassung schreibe vor, dass PDVSA „den Auftrag hat, die Ölindustrie zu kontrollieren“. Diese Position sei durch ein nach der Festnahme des früheren Präsidenten Nicolás Maduro im Januar erlassenes Kohlenwasserstoffgesetz nicht verändert worden. „Private Investoren können Ölrechte nicht direkt halten, da sie als Auftragnehmer für PDVSA und seine Tochtergesellschaften handeln oder ein Joint Venture mit dem Unternehmen eingehen müssen“, so Hernández.

Die Details des Deals und seine Kritiker

Der vom Weißen Haus am vergangenen Wochenende bekannt gegebene Deal überträgt North American Blue Energy Partners (NABEP), einem Unternehmen unter der Kontrolle des venezolanischen Geschäftsmanns Alejandro Betancourt, die Verfügungsgewalt über mehr als 17 Ölfelder. NABEP kann diese entweder selbst erschließen oder an Dritte lizenzieren. Die Trump-Administration erhofft sich davon eine Beschleunigung der Investitionen im Ölsektor des Landes.

Potenzielle Investoren in die 17 Ölfelder werden genau verfolgen, wie rechtlich und politisch tragfähig das Abkommen ist – insbesondere falls es in Venezuela zu Neuwahlen kommt, die eine oppositionsgeführte Regierung an die Macht bringen könnte. Elías Matta, ein früherer Vorsitzender der Öl- und Energiekommission der Nationalversammlung, verteidigte die Vereinbarung. Die Verfassung und das jüngste Gesetz „ermöglichen den Eintritt privaten Kapitals und die Teilnahme privater Unternehmen“ im Ölsektor, sagte er und ergänzte: „Wichtig ist, dass sie beginnen zu produzieren.“

Einer der umstrittensten Punkte des Deals ist die Klausel, wonach die USA 20 Prozent des aus dem Abkommen stammenden Öls zu Gestehungskosten erwerben können. Da bei solchen Verkäufen kein Gewinn anfällt, zahlen die Produzenten in Venezuela keine Steuern. „Hätten Exxon oder Conoco oder Chevron die 20 Prozent aufgegeben? Ich bezweifle es“, sagte Capriles. Für ein venezolanisches Unternehmen, dies zu tun, sei „völlig dumm“. Er fügte hinzu: „Die Republik verliert 20 Prozent dieses Öls.“ Die venezolanische Regierung reagierte nicht auf eine Anfrage zur Stellungnahme.

Rechtliche Fragen auch in den USA

Das Abkommen mit NABEP wirft auch in den USA juristische Fragen auf, insbesondere zur Rolle des Office of Strategic Capital (OSC) des Pentagon. Sean Parnell, Sprecher des Verteidigungsministeriums, erklärte, das OSC besitze keine gesetzliche Befugnis, Anteile an privaten Unternehmen zu halten – seine Aufgabe beschränke sich auf die Vergabe von Darlehen, Garantien und ähnlichen Instrumenten. Das Factsheet des Weißen Hauses gab jedoch an, NABEP habe dem OSC einen Anteilsstake von 35 Prozent an seiner Muttergesellschaft eingeräumt.

Peter Harrell, Anwalt und ehemaliger leitender Direktor für internationale Wirtschaft im Weißen Haus, sagte, die US-Regierung habe nicht genügend Details veröffentlicht, um beurteilen zu können, ob die Anteilsbeteiligung legal sei. „Sie haben ihre rechtliche Argumentation nicht vollständig erklärt“, so Harrell. Eine mögliche Theorie sei, dass die Befugnis des OSC zur Vergabe von Darlehen und Darlehensgarantien es ihm ermöglichen würde, Optionen zu erhalten, die als Sicherheit in Anteile umgewandelt werden könnten.

Auf die Frage nach der Legalität von Pentagon-Beteiligungen an Unternehmen sagte ein hoher US-Beamter: „Alle dem OSC gewährten finanziellen Positionen stehen im Einklang mit dem Gesetz.“ Tad DeHaven, Politikanalyst für Wirtschaftsfragen beim Cato Institute, bezeichnete Trumps Vereinbarungen über Anteile an privaten Unternehmen als „undurchsichtig“.

VenezuelaÖlabkommenUSAPentagonVerfassungsverstoßÖlförderungNABEPTrump

Meistgelesene News

  1. Gasnotierungen legen zu: Kälteprognosen stützen die europäischen Energiebörsen
  2. Moskau greift ukrainische Energieinfrastruktur an – elf Tote bei Raketenbeschuss
  3. Transition Metals vergrößert Haultain-Goldstruktur und markiert frische Bohraussichten in Ontario
  4. Founders Factory und Rio Tinto küren fünf Bergbau-Tech-Startups für Accelerator
  5. Ukraine-Getreidekonflikt: EU-Bauern bremsen geopolitische Ambitionen aus

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Disclaimer

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation: Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London, SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung: Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze. Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen: Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter. In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten: Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten: Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde: Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.