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Kongo plant Genossenschaften zur Finanzierung von Minenarbeiter-Beteiligungen

Die DR Kongo will Bergbaumitarbeiter per Genossenschaftsmodell und zinsfreien Krediten zu Miteigentümern ihrer Unternehmen machen.

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Kongo plant Genossenschaften zur Finanzierung von Minenarbeiter-Beteiligungen

KINSHASA – Die Demokratische Republik Kongo arbeitet an einem konkreten Plan, um Bergbauarbeitern den Erwerb von Pflichtbeteiligungen an ihren Arbeitgebern zu ermöglichen. Ein Dekretentwurf, der der Nachrichtenagentur Reuters vorlag, sieht dafür Arbeitergenossenschaften und unternehmensfinanzierte Kredite vor. Der Kongo ist der weltweit führende Kobaltproduzent und der zweitgrößte Kupferproduzent.

Hintergrund ist ein bereits 2018 verabschiedetes Gesetz, das Bergbauunternehmen verpflichtet, 10 % ihres Eigenkapitals für kongolesische Staatsangehörige zu reservieren. Davon entfallen 5 % auf die eigenen Angestellten der Unternehmen. Bislang ist jedoch kein einziges Unternehmen dieser Vorgabe nachgekommen. Im Januar dieses Jahres setzte die Regierung eine Frist: Bergbauunternehmen müssen bis Ende Juli einen Nachweis über die Einhaltung erbringen – oder Sanktionen riskieren.

Zu den betroffenen Unternehmen zählen multinationale Konzerne wie der Schweizer Rohstoffriese Glencore, der kanadische Bergbaukonzern Ivanhoe sowie das chinesische Unternehmen CMOC. Der Druck auf die Branche wächst, denn angesichts steigender Rohstoffpreise streben immer mehr afrikanische Länder einen größeren Anteil an ihrem eigenen Mineralreichtum an.

Zinsfreie Kredite und Genossenschaftsmodell

Gemäß dem vom kongolesischen Bergbauministerium entworfenen Dekret wären die Unternehmen verpflichtet, Aktien an ihre Mitarbeiter auf Basis zinsfreier Kredite zu verkaufen. Die Beteiligungen der Arbeitnehmer würden dabei über Genossenschaften gebündelt gehalten. Die verbleibenden 5 % des Eigenkapitals für andere kongolesische Staatsangehörige könnten entweder direkt über Unternehmen in kongolesischem Besitz oder über öffentliche Sozialversicherungsträger gehalten werden.

Die Rückzahlung der Darlehen ist ebenfalls klar geregelt: Die Arbeiter tilgen ihre Kredite durch den Einbehalt von bis zu 80 % ihrer jährlichen Dividenden, bis die Schulden vollständig beglichen sind. Den Unternehmen ist es zudem untersagt, die 10-%-Beteiligung für kongolesische Staatsangehörige unabhängig von Kapitalerhöhungen zu verwässern.

Eine Führungskraft aus dem Bergbausektor bestätigte gegenüber Reuters, dass ein Entwurf des Dekrets den Arbeitnehmern bereits zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Das kongolesische Bergbauministerium sowie die Bergbaukammer reagierten zunächst nicht auf Anfragen für eine Stellungnahme.

Gewerkschaften mahnen zur Vorsicht

Gewerkschaften betonen, dass der Erfolg der gesetzlichen 5-%-Beteiligungsquote für Arbeitnehmer entscheidend von der konkreten Ausgestaltung der Finanzierungsvereinbarungen abhängt. Juresse Lokosha, Leiter der Union for Social Peace, erklärte nach Gesprächen mit dem Bergbauministerium, dass der Zugang zu Aktien nicht automatisch für alle Arbeiter erfolgen werde. Stattdessen hänge er von der Fähigkeit der einzelnen Beschäftigten ab, Finanzierungen zu mobilisieren – sei es privat oder über ein unternehmensgestütztes Kreditprogramm.

Um die Eintrittsbarrieren zu senken, fördern die Behörden daher gebündelte Strukturen wie die geplanten Genossenschaften, so Lokosha weiter. Das Modell steht damit exemplarisch für einen breiteren Trend auf dem afrikanischen Kontinent: Ressourcenreiche Länder suchen zunehmend nach Wegen, ihre Bevölkerung direkt am Rohstoffboom zu beteiligen – und nicht nur als Arbeitskräfte, sondern als Miteigentümer.

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