ANZEIGE

Zodiac Gold stößt auf neue Goldvorkommen und erweitert Monterra-Trend in Liberia

Zodiac Gold hat bei seinem Todi-Projekt in Liberia neue Graben- und Kanalprobenergebnisse vorgelegt, die eine bedeutende Goldmineralisierung am Ziel Feh Feh belegen und den Explorationskorridor des Monterra-Trends durch neu entdeckte Kleinbergbau-Standort

•• 3 Min
Zodiac Gold stößt auf neue Goldvorkommen und erweitert Monterra-Trend in Liberia

Die Zodiac Gold Inc. (TSXV: ZAU) (OTCQB: ZAUIF) (FSE: K19) hat frische Untersuchungsergebnisse aus Schürfgrabungen und Kanalproben an den Arealen Feh Feh und Lewis ihres Todi-Projekts in Liberia vorgelegt. Darüber hinaus ortete das Unternehmen bislang unbekannte goldhaltige Kleinbergbau-Aktivitäten jenseits des bisher erkundeten Korridors, was das Potenzial des 16 Kilometer langen Monterra-Trends untermauert.

Im Zuge des geplanten 3.600 Meter umfassenden Grabenprogramms konnten bis dato 20 Gräben über die Abschnitte Ben Ben bis Feh Feh hinweg fertiggestellt werden. Die Arbeiten erstrecken sich nun weiter entlang des Lewis-North-Trends, während Zodiac Gold systematisch mehrere Zielzonen innerhalb des Monterra-Trends bearbeitet.

Feh Feh liefert vielversprechende Grabenbefunde

Der Graben FFT002 am Ziel Feh Feh erbrachte ein beachtliches Resultat von 23 Metern mit 0,68 g/t Gold, darunter ein hochwertigeres Segment von 12 Metern bei 1,16 g/t Gold mit einem Spitzenwert von einem Meter bei 8,28 g/t Gold. Damit bestätigt sich eine signifikante Goldmineralisierung an einem weiteren prioritären Ziel entlang des 16 Kilometer messenden Monterra-Trends.

Zum Vergleich: Die Schürfgrabungen an den Zielen Ben Ben und Lewis hatten zuvor Durchschnittswerte von 30 Metern bei 1,24 g/t Gold beziehungsweise 30 Metern bei 1,04 g/t Gold geliefert. Das Ziel Feh Feh liegt innerhalb des Monterra-Trends, der sich von der Arthington-Entdeckung über Ben Ben, Feh Feh und Lewis erstreckt.

Neue goldführende Areale vergrößern Explorationsradius

Das Geologenteam von Zodiac Gold hat mehrere neue Standorte für den Kleinbergbau im Festgestein entdeckt – sowohl innerhalb des Monterra-Trends als auch außerhalb der bisher abgesteckten Explorationszone. In Gbolomine, rund 800 Meter südlich des Lewis-Ziels, ergaben Kanalproben aus zwei Gruben 5 Meter bei 1,54 g/t Gold (darunter 1 Meter bei 5,71 g/t Gold) sowie 3 Meter bei 0,96 g/t Gold (darunter 1 Meter bei 2,05 g/t Gold).

Weitere Kleinbergbau-Stätten wurden bis zu 1.450 Meter außerhalb des derzeit definierten Monterra-Trends lokalisiert. Dazu zählen Schächte am Lewis-North-Trend, Gruben und Schächte am Marine-Ziel sowie Schächte in Saycalay. Das Marine-Ziel befindet sich rund 1.450 Meter nordöstlich der Gold-in-Boden-Anomalie bei Ben Ben.

CEO zeigt sich von Skalierbarkeit überzeugt

David Kol, Präsident und CEO von Zodiac Gold, erklärte: „Diese Resultate sind bedeutsam, da sie erneut belegen, dass das Goldpotenzial in Todi nicht auf einen einzelnen Fund oder ein einzelnes Ziel beschränkt ist. In Feh Feh haben wir ein breites, 23 Meter langes mineralisiertes Intervall durchteuft, das 12 Meter mit 1,16 g/t Gold enthält.“

Er ergänzte: „Was uns am meisten begeistert, ist die Bedeutung dieser neuen Ziele für die Skalierbarkeit des Systems. Gbolomine liegt etwa 800 Meter südlich der Gold-in-Boden-Anomalie bei Lewis, während das Marine-Ziel rund 1,5 Kilometer nordöstlich der Anomalie bei Ben Ben liegt. Diese Entdeckungen eröffnen uns völlig neue Bereiche, die es zu testen gilt.“

Nachverfolgung läuft auf Hochtouren

Die Schürfgrabungen laufen parallel zu den Bohrarbeiten in Lewis. Geologische Kartierungen, Probenahmen und die Auswertung von mehr als 1.300 Bodenproben dienen der Priorisierung der wachsenden Pipeline äußerst attraktiver Zielzonen. Das Unternehmen bewertet die Neuentdeckungen als äußerst vielversprechend, da sie das Suchareal um bestehende Prioritätsziele erweitern und zahlreiche neue Ansätze für die Zielgenerierung eröffnen.

Zodiac Gold ist ein westafrikanisches Goldexplorationsunternehmen mit Fokus auf das Todi-Projekt in Liberia – einer politisch stabilen, bergbaufreundlichen und bislang unterexplorierten Jurisdiktion. Das Projekt erstreckt sich über ein Konzessionspaket von 2.316 Quadratkilometern entlang der ergiebigen Todi-Scherzone. Das Unternehmen hat eigenen Angaben zufolge Goldvorkommen sowohl an der Oberfläche als auch in der Tiefe nachgewiesen, mit fünf bohrbereiten Zielen, von denen zwei bereits angebohrt wurden und hochgradige Golddurchschläge erbrachten.

Zodiac GoldTodi GoldprojektLiberiaGoldexplorationMonterra TrendFeh FehGrabungsergebnisse

Meistgelesene News

  1. Gasnotierungen legen zu: Kälteprognosen stützen die europäischen Energiebörsen
  2. Transition Metals vergrößert Haultain-Goldstruktur und markiert frische Bohraussichten in Ontario
  3. Moskau greift ukrainische Energieinfrastruktur an – elf Tote bei Raketenbeschuss
  4. Edelmetallsektor unter Spannung: LBMA-Verfahren und Silber-Marktrisiken
  5. Founders Factory und Rio Tinto küren fünf Bergbau-Tech-Startups für Accelerator

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Disclaimer

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation: Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London, SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung: Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze. Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen: Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter. In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten: Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten: Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde: Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.